Teure Gesundheit? Nicht mit der bKV
Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen – zumindest bis zu einem Festbetrag. Dennoch müssen Patienten zu Medikamenten oftmals eine Zuzahlung leisten und einen Betrag zwischen 5 und 10 Euro zahlen. Das kann schnell ziemlich teuer werden, denn viele Arzneimittel sind sehr kostspielig.
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel und die gesetzlichen Zuzahlungen können über die betriebliche Krankenversicherung erstattet werden. Schließen Sie ganz einfach eine bKV ab und verringern Sie so die finanzielle Belastung Ihrer Arbeitnehmer. Sie werden es Ihnen danken – als gesunde, glückliche und loyale Mitarbeiter.
Ersparen Sie Ihren Mitarbeitern diegesetzlichen Zuzahlungen zu Medikamenten, sowie Hilfs- und Heilmitteln – jetzt bKV abschließen!
Gesundheit wird günstig mit der bKV
Wann müssen Patienten Zuzahlungen leisten?
Es gibt Zuzahlungen nicht nur für Medikamente, also rezeptpflichtige Arzneimittel, sondern auch für
- stationäre Krankenhausbehandlungen,
- Heilmittel wie Krankengymnastik und Ergotherapie,
- Hilfsmittel wie Einlagen und Rollatoren,
- Fahrtkosten, sowie
- Rehabilitationsleistungen.
Die Höhe einer gesetzlichen Zuzahlung beträgt 10 % der Leistungskosten, also zum Beispiel der Kosten des Arzneimittels. Dabei gilt, dass mindestens 5 Euro, aber maximal 10 Euro vom Patienten gezahlt werden müssen. Falls der Preis des Medikaments unter 5 Euro liegt, müssen Patienten den vollen Preis zahlen – die Krankenkasse übernimmt dann also nichts.
Wieso gibt es überhaupt Zuzahlungen zu Medikamenten?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Patienten zu gewissen Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln Zuzahlungen leisten müssen, damit Gesundheitsleistungen verantwortungsvoll und kostenbewusst in Anspruch genommen werden. Die gesetzlichen Zuzahlungen sollen verhindern, dass Gesundheitsleistungen andauernd eingefordert und von den Krankenkassen bezahlt werden müssen.
Für Patienten bedeutet das eine zusätzliche finanzielle Belastung, wenn Arzneimittel dringend benötigt werden. Wirken Sie dem entgegen, indem Sie für Ihre Mitarbeiter eine betriebliche Krankenversicherung abschließen. Jetzt informieren bei Mein Chef rockt!
Was ist der Festbetrag und warum gibt es ihn?
Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zu bestimmten Festbeträgen, die in einem gesetzlichen Verfahren festgelegt werden. Das Ziel: Pharmahersteller sollen dazu gebracht werden, Arzneimittel zu günstigeren Preisen anzubieten, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Klingt erstmal gut für die Patienten. Denn liegt der Preis für ein Medikament ca. 30 % unter dem Festbetrag, entfällt die Zuzahlung unter Umständen komplett. Anders sieht es aus, wenn das Arzneimittel teurer ist, weil die Krankenkasse dann trotzdem maximal den Festbetrag zahlt. Der Differenzbetrag zwischen GKV-Erstattung und tatsächlichem Medikamentenpreis wird zum Eigenanteil für den Patienten – zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung!
Keine Zuzahlung zu Medikamenten mit der bKV
Wenn neben der Zuzahlung für benötigte Medikamente sogar noch der Eigenanteil hinzukommt, kann das eine große finanzielle Belastung für Ihre Mitarbeiter darstellen. Denn im Gesundheitswesen sind die allermeisten Angestellten gesetzlich versichert und gerade im Zuge der zunehmenden Leistungskürzungen der GKV kommen in Zukunft immer höhere Kosten auf Ihre Mitarbeiter zu. Sie können das ändern! Schließen Sie eine betriebliche Krankenversicherung für Ihr Team ab, damit die für Medikamente geleisteten Zuzahlungen erstattet werden. Unsere bKV-Experten von Mein Chef rockt informieren Sie gerne.