Auch im Bereich der Zahnmedizin können Sie als Arbeitgeber die Lücke zwischen Kassen- und Privatleistung schließen und Ihren Mitarbeitern die beste medizinische Versorgung ermöglichen. In der betrieblichen Krankenversicherung können bis zu 100% für Zahnersatz (Inlays, Prothesen, Implantate, Kronen oder Brücken), hochwertige Kunststoff-Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen erstattet werden. Die professionelle Zahnreinigung (PZR) und sonstige Prophylaxe-Maßnahmen können mit der bKV auch mehr als ein Mal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Unser Praxis-Tipp:
Auch die in der eigenen Praxis erbrachten Leistungen sind über die bKV abrechnungsfähig. Dazu zählen alle IGeL-Behandlungen sowie Zahnersatz, Kons und die professionelle Zahnreinigung. Damit gelingt ganz einfach die Eliminierung des geldwerten Vorteils von Mitarbeiterbehandlungen. Das Ergebnis ist eine eindeutige und transparente Mitarbeiterkommunikation sowie der steuerkonforme Umgang mit Mitarbeiterbehandlungen.