Gesundheit ist unbezahlbar
Viele Frauen wissen gar nicht, welche Vorsorgeuntersuchungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung möglich und sinnvoll sind. Eine Veränderung in der Gebärmutter kann bei einer Ultraschalluntersuchung zuverlässiger festgestellt werden, als die Untersuchung des Zellgewebes alleine. Je früher eine Veränderung erkannt wird, desto größer sind die Heilungschancen. Trotzdem werden die Kosten für einen Ultraschall nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet und müssen von den Patientinnen selbst bezahlt werden.
Eine betriebliche Krankenversicherung garantiert Ihren Mitarbeiterinnen bei jeder medizinischen Behandlung den privilegierten Status eines Privatpatienten.
PRIVAT VERSICHERT - OHNE KOSTEN
Individuelle Vorsorgeleistungen
gutes Arbeitsklima
Privatleistungen – bei jedem Arzt
Sicherheit durch betriebliche Krankenversicherung
Umfassender Schutz durch den Arbeitgeber
Als Arbeitgeber können Sie Ihre Mitarbeiterinnen mit der bKV unterstützen und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen auch außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen. Die betriebliche Krankenversicherung übernimmt unter Anderem auch die Kosten für den gynäkologischen Ultraschall. Damit werden Ihre MitarbeiterInnen beim Gynäkologen zu Privatpatientinnen. Auch die Angehörigen Ihrer Mitarbeiter können mitversichert werden. Damit werden auch die Ehefrauen und Töchter zu echten Fans Ihres Unternehmens.
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